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Kaufnebenkosten in Niedersachsen: Was zum Kaufpreis dazukommt

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung. In Niedersachsen kommen auf den Immobilienkauf rund 9 bis 12 Prozent Nebenkosten obendrauf – bei einem Objekt für 250.000 Euro also gut 25.000 Euro. Diese Summe müssen Käufer in aller Regel aus Eigenkapital aufbringen, denn Banken finanzieren die Nebenkosten meist nicht mit. Hier erfahren Sie, woraus sich der Betrag zusammensetzt.

Lesezeit: 6 Min. Stand: Juli 2026 Von Doll Immobilien

Die vier Posten im Überblick

Kaufnebenkosten bestehen aus vier Bausteinen. Drei davon sind gesetzlich festgelegt, nur die Maklercourtage ist verhandelbar:

PostenHöhe in NiedersachsenWer zahlt?
Grunderwerbsteuer5,0 % des KaufpreisesKäufer
Notarkostenca. 1,0 – 1,5 %Käufer
Grundbucheintragca. 0,5 %Käufer
Maklercourtage2,975 – 3,57 % inkl. MwSt.geteilt mit Verkäufer
Summeca. 9,5 – 10,5 %Käufer

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und liegt in Niedersachsen bei 5,0 Prozent. Sie wird nach der Beurkundung vom Finanzamt festgesetzt und ist innerhalb eines Monats fällig. Erst wenn sie gezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung – ohne die es keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch gibt.

Notar und Grundbuchamt

Der Kaufvertrag muss in Deutschland zwingend notariell beurkundet werden. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und damit bei jedem Notar identisch – ein Preisvergleich bringt hier nichts. Sie decken die Beurkundung, die Auflassungsvormerkung, die Überwachung der Kaufpreiszahlung und die Eintragung im Grundbuch ab.

Maklercourtage

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird die Courtage seit Dezember 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Sie wird erst mit dem notariellen Kaufvertrag fällig – für Besichtigungen und Beratung im Vorfeld entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechenbeispiel: Eigentumswohnung für 250.000 €

So sieht die Rechnung für einen typischen Wohnungskauf in Salzgitter aus:

PositionProzentBetrag
Kaufpreis250.000 €
Grunderwerbsteuer5,0 %12.500 €
Notarkostenca. 1,5 %3.750 €
Grundbucheintragca. 0,5 %1.250 €
Maklercourtage (Käuferanteil)2,975 %7.438 €
Nebenkosten gesamtca. 9,98 %24.938 €
Gesamtaufwand274.938 €

Wer also 250.000 Euro für die Wohnung einplant, muss tatsächlich rund 275.000 Euro aufbringen. Bei einem Haus für 400.000 Euro sind es entsprechend etwa 40.000 Euro Nebenkosten.

Warum Sie die Nebenkosten selbst zahlen müssen

Banken bewerten eine Immobilie nach ihrem Beleihungswert – also dem Betrag, den sie im Notverkauf voraussichtlich wieder erzielen könnten. Die Nebenkosten fließen in diesen Wert nicht ein: Grunderwerbsteuer und Notargebühren sind schlicht weg, sobald sie gezahlt sind.

Deshalb gilt als Faustregel: Die Nebenkosten sollten vollständig aus Eigenkapital stammen, idealerweise plus 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises. Wer zusätzlich Eigenkapital einbringt, bekommt in der Regel spürbar bessere Zinskonditionen.

Vollfinanzierungen sind möglich – aber teuer. Manche Banken finanzieren auch ohne Eigenkapital. Der Zinsaufschlag ist jedoch deutlich, und die Tilgung dauert erheblich länger. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie sich entscheiden.

Kosten, die nach dem Kauf kommen

Mit der Schlüsselübergabe ist es nicht getan. Diese Posten sollten Sie zusätzlich einplanen:

  • Renovierung und Modernisierung – je nach Zustand von wenigen tausend bis zu sechsstelligen Beträgen
  • Umzug und Einrichtung – Küche, Möbel, Umzugsunternehmen
  • Grundsteuer – jährlich, seit der Grundsteuerreform nach neuen Bemessungsgrundlagen
  • Hausgeld (bei Eigentumswohnungen) – enthält Instandhaltungsrücklage und Verwaltung
  • Gebäudeversicherung – Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung
  • Instandhaltungsrücklage – als Richtwert 1 € pro m² Wohnfläche und Monat

Puffer einplanen. Gerade bei älteren Objekten tauchen nach dem Einzug regelmäßig Posten auf, die bei der Besichtigung nicht sichtbar waren. Eine Reserve von einigen tausend Euro erspart Ihnen einen teuren Nachkredit.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Niedersachsen 5,0 Prozent des Kaufpreises (Stand Juli 2026). Sie wird nach der notariellen Beurkundung vom Finanzamt festgesetzt und ist innerhalb eines Monats zu zahlen. Erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nötig ist.
Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?
Grundsätzlich ja, aber die meisten Banken verlangen, dass die Nebenkosten aus Eigenkapital stammen. Der Grund: Grunderwerbsteuer und Notarkosten erhöhen den Beleihungswert der Immobilie nicht. Vollfinanzierungen inklusive Nebenkosten gibt es, sie sind jedoch mit deutlichen Zinsaufschlägen verbunden.
Lässt sich bei den Notarkosten sparen?
Nein. Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz bundesweit einheitlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Jeder Notar rechnet identisch ab – ein Preisvergleich ist daher nicht möglich. Als Käufer dürfen Sie den Notar allerdings frei auswählen.
Wie kann ich Grunderwerbsteuer legal reduzieren?
Bewegliches Inventar wie Einbauküche, Markise oder Sauna unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Wird es im Kaufvertrag gesondert mit realistischem Zeitwert ausgewiesen, reduziert sich die Bemessungsgrundlage entsprechend. Die Beträge müssen jedoch nachvollziehbar sein – überhöhte Ansätze erkennt das Finanzamt und kann sie streichen.
Wann muss ich die Maklercourtage zahlen?
Die Courtage wird erst mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, nicht schon bei Besichtigungen oder Verhandlungen. Kommt kein Kaufvertrag zustande, entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen tragen Käufer und Verkäufer die Courtage seit Dezember 2020 zu gleichen Teilen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben zu Steuersätzen und gesetzlichen Regelungen entsprechen dem Stand Juli 2026 und können sich ändern. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt – gerne empfehlen wir Ihnen passende Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.

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